Portfolio BGM

Das BGM-Programm

Im Rahmen der BGM-Beratung erhalten Sie:

In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass…

  •  jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
  • Arbeitnehmer, falls diese Gefährdungsbeurteilung ausbleibt und sofern sie gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden, Schadensersatz geltend machen können.
  • auch Leistungsträger wie die gesetzliche Unfallversicherung in diesem Fall die Arbeitgeber in Regress nehmen können.
  • bei Arbeitsgerichtsprozessen Nachlässigkeiten zu gravierenden Nachteilen für den Arbeitgeber führen können.

Fazit:

Eine psychische Gefährdungsbeurteilung minimiert Ihr Haftungsrisiko und liefert einen deutlichen Mehrwert für das Unternehmen und die Beschäftigten. Gleichzeitig trägt sie zum Erhalt und Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit bei und vergrößert Ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft.

Ein Gesundheitsbericht gehört zu einem guten und funktionierenden BGM-System. Dieser Bericht kann Ihnen gezielte Informationen über Krankheiten in der Belegschaft und über Belastungen sowie Gesundheitsgefährdungen im Betrieb und Vorbeugungs- sowie Korrekturmaßnahmen bieten.

In der BGM-Kernberatung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung aller wesentlichen Punkte für ein erfolgreiches BGM. Aufgrund langjähriger Erfahrung und einschlägiger wissenschaftlicher Kenntnisse haben wir für Sie ein vielversprechendes BGM-Kernkonzept entwickelt.

Wenn Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum ausgefallen sind, benötigen Sie unter Umständen Unterstützung bei der Rückkehr in den beruflichen Alltag. Viele Unternehmen haben gute Erfahrungen mit einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement gemacht.

Neben Ihrer sozialen Verantwortung als Arbeitgeber  sind sie nach § 167 SGB IX verpflichtet ein BEM anzubieten. Wir implementieren das System in Ihrem Unternehmen, sodass Sie bei Eintritt eines solchen Falles gewappnet sind. Denn nicht immer gibt es die personellen Ressourcen im Unternehmen, einen Betroffenen im BEM zu begleiten.

Gerne unterstützen wir Sie auch in der fallbezogenen Anwendung.

BGF-Maßnahmen zielen auf die Entwicklung gesundheitsbewusster Verhaltensänderung ab. Aufgrund unserer Qualifikationen und Kooperationspartner können wir Ihnen qualitativ hochwertige Angebote liefern. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten finden Sie unter dem Menüpunkt Inhouse.

Das Siegel „BFK Gesundes Unternehmen“ zeichnet Unternehmen für ihr vorbildliches Verhalten und ihren freiwilligen Beitrag für die Förderung der Gesundheit ihrer Mitarbeiter aus. Das Siegel wird von einem Zertifizierungsunternehmen verliehen und unterstützt Sie so in Ihrem Employer Branding.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften im Arbeitsschutz stellen wir sehr gerne den Kontakt zu unserem kompetenten Partner her.